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  AGB
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anmeldung und Bestätigung
2. Bezahlung
3. Tourprogramm und Leistungen
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7. Rücktritt und Kündigung durch den Tourveranstalter
8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
9. Haftung des Tourveranstalters (Beschränkung der Haftung)
10. Gewährleistung
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
13. Rechtswahl
14. Versicherungen
15. Gerichtsstand
16. Datenschutz
17. Rücktrittspauschale

1. Anmeldung und Bestätigung

Die Buchung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) sowie schriftlich, mündlich oder per Telefon vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang  unserer Teilnahmebestätigung und Zahlungsaufforderung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach erreichen der mindest Teilnehmerzahl werden wir Ihnen die schriftliche Zahlungsaufforderung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung nach dem offiziellen Anmeldeschluss erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Zahlungsaufforderung vom Inhalt der Teilnahmebestätigung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage oder Zahlung der Zahlungsaufforderung erklären.

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2. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt der schriftliche Teilnahmebestätigung bitte 100% des Teilnahmepreises sofort ohne Abzug. Nach Zahlungseingang werden Ihnen Ihre Unterlagen per Post zugestellt. Stornogebühren sind immer sofort fällig.

Ihre Zahlungen können wie folgt abgewickelt werden:
Überweisung:
Sie erhalten zusammen mit der Zahlungsaufforderung per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift eine Zahlungsrechnung. Die Zahlung muss so rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden, dass sie innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum, bei uns eingeht.
Für nähere Informationen steht Ihnen unser Service unter. +49 0421 / 206 34 04 von Mo - So : 8 - 20°° Uhr gerne zur Verfügung. Leisten Sie die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung vom Teilnahmevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten zu belasten.

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3. Tourprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Tourangebot, den allgemeinen Tourinformationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Teilnahmebestätigung. Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Zahlungsaufforderung Ihrer Tour selbstverständlich informieren werden. Änderungen kommen zustande, wenn Sie uns innerhalb der Zahlungssfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage oder Zahlung der Zahlungsrechnung erklären.

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4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Tourleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Teilnahmevertrages (z.B. Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Änderungen während der Tour sind in Absprache mit allen beteiligten jederzeit möglich und berühren nicht die Leistungsbeschreibung.

4.2

Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie einer Änderung der für die betreffende Tour geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Tourvertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Tourpreis nach Maßgabe der Kosten vor Ort erhöhen.

a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Teilnehmenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Tourteilnehmenden verlangen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Teilnahmevertrages kann der Teilnahmepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Tour dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Tourtermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluß für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Tourpreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Tourantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Tourvertrag zurückzutreten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

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5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1 Rücktritt
Sie können ab Zahlung der Zahlungsrechnung bis 28 Tage vor Tourbeginn jederzeit von der Tour zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der am Ende der Tourbedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Tourvertrag zurück, so verlieren wir den vollen Anspruch auf den Tourpreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Tourvorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Tourpreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches beträgt pauschal 50% des Tourpreises.

Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von der oben aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Tourleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Tour Änderungen hinsichtlich des Tourtermins, des Tourziels, des Ortes des Tourantritts oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die Mehrosten. Wir müssen Ihnen daher die Kosten zusätzlich in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.

5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Tourbeginn kann sich jeder angemeldete Tourteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Teilnehmenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Tourerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Tourpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

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6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Tourleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Tourpreises. Ebenso besteht kein Anspruch auf Erstattung bei Nichtteilnahme bereits gezahlter Tourteilnahme.

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7. Rücktritt und Kündigung durch den Tourveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Tour vom Teilnahmevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Tour den Teilnahmevertrag kündigen:

a. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmende die Durchführung der Tour ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Tourpreis;

b. bis 28 Tage vor Tourantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Tourausschreibung sowie in der Teilnahmebestätigung für die entsprechende Tour auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Tourbeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Tour hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Tourpreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.

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8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird eine Tour infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Tour noch zu erbringenden Tourleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung zum Tourausgangspunkt umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung zum Tourausgangspunkt sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

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9. Haftung des Tourveranstalters (Beschränkung der Haftung)

9.1. Haftungsausschluss
Als Anbieter privat geführter Touren haften wir nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden und schliessenaussdrücklich jegliche Haftung an entstandenen Sach,- und Personenschäden aus.

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9.2. Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Tourausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Tourleistungen sind.

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10. Gewährleistung

10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird eine Tour nicht gem. der Leistungsbeschreibung erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Tourbeschreibung - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere örtlichen Vertreter .

10.2 Minderung des Tourpreises
Eine Minderung des Tourpreises ist ausgeschlossen.

10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Tour infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Tourvertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Tourpreises.

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11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht Erbringung der Tour gemäß der Tourbeschreibung können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Tour uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne nachweislichem Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.

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12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

12.1 Wir sind nicht verpflichtet, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Tourantritt zu unterrichten.

12.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Tourdokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten.

12.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang eventueller notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

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13. Rechtswahl

Auf das mit ihnen bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

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14. Versicherungen

14.1 Tourschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Tourpreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Tourantritt von Ihrer Tour zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Tourabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG. Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.

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15. Gerichtsstand

15.1 Gerichtsstand für Klagen von Tourkunden gegen uns ist Bremen.

15.2 Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Bremen vereinbart.

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16. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Tour zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

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17. Rücktrittspauschale

(vgl. Ziffer 5.1)
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt, so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.

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